Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Firma „evuline GbR“, nachfolgend „evuline“ genannt, mit Sitz in Pulheim, stellt dem Kunden die beauftragten Leistungen bzw. Produkte ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung.
Die AGB sind im Internet unter „http://www.evuline.de/agb.htm“ jederzeit frei abrufbar. Der Kunde erkennt die AGB von evuline mit der Auftragserteilung bzw. Bestellung an.
§ 1 Leistungsumfang, Entgelte
1.1
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Kundeninformation, wie sie mit dem Auftragsformular verknüpft bzw. verbunden ist.
1.2
Die Nutzung der evuline-Leistungen erfolgt zu den jeweils gültigen Entgelten gemäß Kundeninformation. Der Kunde erhält zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische oder schriftliche Rechnung.
1.3
Evuline behält sich eine Änderung der Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes vor. Geänderte Entgelte werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten an seine e-Mail-Adresse oder postalisch mitgeteilt. Erhöhungen der Entgelte bewirken ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden mit einer Frist von 2 Wochen. Zum Zeitpunkt der Bestellung bekannte Erhöhungen der Entgelte bedürfen keiner gesonderten Mitteilung und begründen kein Sonderkündigungsrecht.
1.4
Die Zahlung der Entgelte erfolgt in der Regel durch Überweisung durch den Kunden. Monatliche Pauschalentgelte werden jeweils im Voraus für den im Auftragsformular genannten Zeitraum berechnet. Einmalige Entgelte, das Bereitstellungsentgelt, variable Entgelte sowie Kaufpreise für sonstige Produkte werden mit Erbringung der Leistung fällig.
1.5
Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der mindestens einem monatlichen Entgelt entspricht in Verzug, kann evuline das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
1.6
Gegen Forderungen von evuline kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
1.7
Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.
§ 2 Regelungen zur beauftragten Publikation von Inhalten durch den Kunden
Der Kunde gewährleistet, dass die auf Wunsch des Kunden von evuline publizierten Inhalte der Internetseiten nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Darüber hinaus werden Aufträge, die das Hinterlegen von pornographischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten enthalten, von evuline nicht bearbeitet.
§ 3 Registrierung von Domains bei Internet-Präsenzen
3.1
Evuline erteilt grundsätzlich nur unverbindlich Auskunft über die Verfügbarkeit einer gewünschten und vertraglich bestellten Domain. Zwischen dieser Auskunft und der Registrierung kann eine Vergabe an eine Dritte Partei durch die DENIC oder eine andere Stelle erfolgen, ohne dass evuline hierauf Einfluss nimmt oder davon Kenntnis erlangt.
3.2
Die Anmeldung einer bestellten Domain erfolgt, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, als deutsche „de“- Domain. Die Daten werden ohne Gewähr an die DENIC oder an eine andere zuständige Stelle weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung erst ausgehen, wenn der Internet-Service unter dem bzw. den gewünschten Namen bereitgestellt wurde. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung von bestellten Domainnamen ist seitens evuline ausgeschlossen.
3.3
Als Admin-C, also als administrativer Ansprechpartner, der von evuline für den Kunden registrierten Domain wird, sofern nicht anders vereinbart, der jeweilige Ansprechpartner innerhalb evuline eingetragen.
3.4
Sollten vom Kunden gewünschte Domains nicht mehr verfügbar sein, wird evuline weitere Domainnamen zur Anmeldung vom Kunden anfordern.
3.5
Für Leistungen bei denen evuline andere Firmen in irgendeiner Weise beauftragt, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der entsprechenden Firma.
3.6
Die Kündigung von über evuline registrierten Domains ist jährlich mindestens einen Monat vor Vertragsende möglich. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung vom Kunden, so verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
§ 4 Verantwortlichkeit des Kunden für Domainnamen
Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl von Domainnamen allein verantwortlich ist.
§ 5 Regelungen für Webhosting bei evuline
5.1
Auf Wunsch können Internet-Präsenzen vom Kunden bei evuline gehostet werden. Hierzu stellt evuline Webspace (Speicherplatz auf einem Internet-Server) ein oder mehrere e-Mail-Postfächer und eventuell gewünschte Zusatzdienste zur Verfügung.
5.2
In einem solchen Fall erkennt der Kunde an, dass evuline keine Gewährleistung für die Funktionalität der Internet-Präsenz sowie des e-Mail-Postfachs übernimmt, da evuline keine direkte Kontrolle über die Server-Hardware hat.
5.3
Die Kündigung eines Hosting-Vetrags ist jährlich mindestens einen Monat vor Vertragsende möglich. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung vom Kunden, so verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
5.4
Evuline erklärt sich dazu bereit bei Kündigung des Vertrages dem Kunden, die erstellten und publizierten Internetseiten als Download oder auf CD oder sonstigem Datenträger zur Verfügung zu stellen. Damit gehen die Rechte der Seiten und sämtlicher Inhalte in den Besitz des Kunden über.
5.5
Bei Kündigung des Vertrages wird die für den Kunden registrierte Domain von evuline freigegeben, so dass der Kunde selbst entscheiden kann, ob er sich diese Domain weiterhin auf eigene Kosten bei einer anderen Firma registrieren lassen möchte oder nicht.
§ 6 Regelungen zu Suchmaschinen
Sofern vertraglich vereinbart führt evuline eine Suchmaschinenoptimierung an der Internet-Präsenz durch. Diese Leistung erbringt evuline nach besten Möglichkeiten, jedoch ohne Gewähr für eine tatsächliche bessere Platzierung der Internet-Präsenz im Suchergebnis der Suchmaschinen. Über die Reihenfolge des Suchergebnisses entscheidet naturgemäß alleinig der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine.
§ 7 Verfügbarkeit
In der Regel stehen die publizierten Internetseiten 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. Dafür ist der von evuline beauftragte Hosting-Provider verantwortlich. Dieser Hosting-Provider für Webspace garantiert eine Verfügbarkeit der Server und damit der Inhalte von 99% per annum. Evuline und der Hosting-Partner übernehmen demnach keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten und können die restliche Zeit für technische Arbeiten verwenden.
§ 8 Leistungsstörungen
8.1
Ist evuline für Störungen, die das Leistungsangebot betreffen, verantwortlich, ist der Kunde zur Minderung des monatlichen Entgeltes berechtigt. Der Kunde ist verpflichtet, evuline erkennbare Leistungsstörungen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis schriftlich oder per e-Mail anzuzeigen (Störungsmeldung).
8.2
Weitergehende Ansprüche des Kunden sind durch die Haftungsregelungen in § 19 begrenzt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
9.1
Die von evuline erstellten Internetseiten bleiben bis auf weiteres Eigentum von evuline. Sämtliche Grafiken, Bilder und Texte sind hiermit inbegriffen.
9.2
Evuline ist berechtigt bei allen erstellten Projekten seine Firmenbezeichnung oder sein Logo zu platzieren, sofern dies nicht anders schriftlich vereinbart wurde.
§ 10 Leistungsumfang, Entgelte
10.1
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Kundeninformation, wie sie mit dem Auftragsformular verknüpft bzw. verbunden ist.
10.2
Die Nutzung der evuline-Leistungen erfolgt zu den jeweils gültigen Entgelten gemäß Kundeninformation. Der Kunde erhält zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische oder schriftliche Rechnung.
10.3
Evuline behält sich eine Änderung der Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes vor. Geänderte Entgelte werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten an seine e-Mail-Adresse oder postalisch mitgeteilt. Erhöhungen der Entgelte bewirken ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden mit einer Frist von 2 Wochen. Zum Zeitpunkt der Bestellung bekannte Erhöhungen der Entgelte bedürfen keiner gesonderten Mitteilung und begründen kein Sonderkündigungsrecht.
10.4
Die Zahlung der Entgelte erfolgt in der Regel durch Überweisung durch den Kunden. Monatliche Pauschalentgelte werden jeweils im Voraus für den im Auftragsformular genannten Zeitraum berechnet. Einmalige Entgelte, das Bereitstellungsentgelt, variable Entgelte sowie Kaufpreise für sonstige Produkte werden mit Erbringung der Leistung fällig.
10.5
Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der mindestens einem monatlichen Entgelt entspricht in Verzug, kann evuline das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
10.6
Gegen Forderungen von evuline kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
10.7
Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.
§ 11 Haftungsbedingungen
11.1
Für eventuell verursachte Schäden durch den Einsatz von durch evuline erstellte Software übernimmt evuline keine Schadensersatzkosten.
11.2
Weitergehende Ansprüche des Kunden sind durch die Haftungsregelungen in § 19 begrenzt.
§ 12 Eigentumsvorbehalt, Copyright
12.1
Die von evuline erstellten Software-Projekte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der erbrachten Leistungen Eigentum von evuline.
12.2
Die von evuline erstellten Software-Projekte dürfen, sofern dies nicht anderes schriftlich geregelt wurde, nicht verändert oder dupliziert werden. Das Duplizieren ist nur mit dem Ziel einer Sicherheitskopie gestattet.
12.3
Evuline ist berechtigt bei allen erstellten Projekten seine Firmenbezeichnung oder sein Logo zu platzieren, sofern dies nicht anders schriftlich vereinbart wurde.
§ 13 Weitere Bedingungen
Von evuline erstellte Software-Projekte können weitere Bedingungen enthalten. Diese werden dem Benutzer vor der Installation des Produkts angezeigt. Mit dem Fortführen der Installation stimmt der Benutzer diesen Bedingungen zu.
§ 14 Verlängerter Eigentumsvorbehalt
14.1
Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat, bei Zahlung mit Scheck erst bei dessen unwiderruflichen Gutschrift. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld getilgt, auch bei anderslautender Bestimmung des Kunden.
14.2
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Kunde Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des realisierbaren Wertes der Vorbehaltsware.
14.3
Vor der endgültigen Bezahlung ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.
14.4
Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen.
14.5
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.
§ 15 Gewährleistung
15.1
Im Falle von Mängeln des Liefergegenstands sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder Ersatz durch Austausch zu leisten. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung leisten wir in der gleichen Weise Gewähr, wie für den Liefergegenstand. Der Kunde ist bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Minderung oder Rückgängigmachen des Vertrages zu verlangen.
15.2
Voraussetzung für die Gewährleistung ist, dass der fehlerhafte Liefergegenstand nach unserer Wahl entweder durch uns beim Kunden besichtigt und überprüft werden kann oder auf unseren Wunsch vom Kunden an uns zur Nachbesserung eingesandt wird. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
15.3
Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für solche Ansprüche des Kunden auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadensersatz, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind.
15.4
Haftung für Folgen von Seiten des Kunden oder Dritter vorgenommener Veränderungen und Eingriffe oder Reparaturversuche wird ausgeschlossen.
15.5
Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Geräte oder erwirbt er ein System aus mehreren Geräten (Computeranlage bestehend aus: Monitor, Gehäuse, Hauptplatine, Festplatte, Diskettenlaufwerk, Graphikkarte u.s.w., so wird mit Erteilung des Auftrags vereinbart, dass ein Anspruch auf Minderung oder Wandlung immer nur für das einzelne, von Mängeln betroffene Gerät, keinesfalls aber für alle Geräte oder das gesamte System, besteht. Dies gilt auch, wenn ein System durch das einzelne, mit Mängeln behaftete Gerät in seiner Gesamtheit funktionsunfähig wird.
15.6
Es ist nach dem heutigen Stand der Technik nicht sichergestellt, dass Baugruppen in jeder möglichen Form miteinander funktionieren. Für diese Inkompatibilitäten übernehmen wir nur dann Gewährleistung, wenn die zueinander inkompatiblen Baugruppen sämtlich von uns bezogen wurden. Treten Inkompatibilitäten zwischen von uns bezogenen und fremden Baugruppen auf, stellt uns der Kunde von jeglicher Gewährleistung oder Nachweispflicht frei.
§ 16 Schadensersatz
16.1
Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen positiver Vertragsverletzung, Schlechterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Leistungsverzug.
16.2
Ausgeschlossen sind alle Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, mittelbaren Schäden und/oder Folgeschäden. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen ist unsere Haftung auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt.
16.3
Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und das daraus entstehende Erfordernis einer täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Hierzu stehen heute geeignete technische Hilfsmittel zur Verfügung. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterlässt. Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten notwendige Sicherungskopie beibringen oder ist diese älter als 2 Tage, so sind wir von der Haftung vollständig freigestellt.
16.4
Liefert ein Kunde ein Gerät zu Reparatur- oder Servicezwecken ein, so willigt er ein, dass wir zu Reparatur- und Prüfzwecken seine gesamten Daten – ohne ihn darauf nochmals hinzuweisen oder vorher zu benachrichtigen und ohne diese zu sichern – löschen. Für eine Datensicherung vor der Reparatureinlieferung und für die auf die Reparatur folgende Wiederherstellung der Daten hat der Kunde selbst Sorge zu tragen. Er stellt uns von jeder Haftung für verlorengegangene Daten frei.
16.5
Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, dass auch Installationsmedien der Softwarehersteller von Computerviren befallen sind. Wir sichern zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu verwenden, dass Kundengeräte nicht durch uns mit derartigen Computerviren infiziert werden. Es ist jedoch nach dem heutigen Wissensstand nicht möglich, alle Mutationen dieser Viren zu erkennen und zu bekämpfen. Sollte dennoch ein Computervirus nachweislich durch uns auf ein Kundengerät übertragen worden sein, so haften wir nur insoweit wir diesen vorsätzlich verbreitet haben. Der Kunde stellt uns davon frei, original Software auf Virenbefall zu untersuchen und befreit uns von jeglicher Haftung aus Schäden, die durch Virenbefall dieser Software verursacht wurden.
§ 17 Regelungen zu eingeschickten Daten
Soweit Daten an evuline – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Evuline ist nicht verpflichtet eingesandte oder übermittelte Daten, Texte, Bilder oder Grafiken an den Kunden zurückzusenden, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
§ 18 Vertragsbeginn und -ende
18.1
Mit dem Tag der Erteilung des Auftrags entsteht zwischen dem Kunden und evuline das Vertragsverhältnis.
18.2
Der Kunde und evuline können das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit der auf dem jeweiligen Bestellformular und in der jeweiligen Kundeninformation ausgewiesenen Frist kündigen.
18.3
Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Brief oder Telefax.
18.4
Evuline kann entgeltfreie Leistungen oder entgeltfreie Zusatzleistungen jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen wieder einstellen. Zur Mitteilung der Einstellung genügt eine Benachrichtigung per e-Mail.
18.5
Unbenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schweren oder fortgesetzten Verstößen gegen die vertraglichen Regelungen sowie bei Undurchführbarkeit des Vertrages vor. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist evuline berechtigt, die betreffenden Leistungen sofort einzustellen.
§ 19 Haftungsbeschränkung und Schadensersatzansprüche
Evuline haftet nur für Schäden, die von evuline selbst grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 20 Datenschutz
Evuline verpflichtet sich keine persönlichen Daten des Kunden ohne Zustimmung an Dritte weiterzuleiten.
§ 21 Sonstiges
21.1
Evuline ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. Evuline ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.
21.2
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per e-Mail an seine e-Mail-Adresse oder postalisch mitgeteilt, sofern sie zu Ungunsten des Kunden erfolgen. Hierzu ist statt der Beifügung des kompletten Textes ein Verweis auf die Adresse im Internet, unter der die neue Fassung abrufbar ist, hinreichend. Sollten solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen.
21.3
Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB’s nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
21.4
Evuline steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.
21.5
Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen von evuline begründet kein Sonderkündigungsrecht.
21.6
Soweit rechtlich zulässig, ist der Gerichtsstand Köln. Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
21.7
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB’s unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
Letzte Aktualisierung: 15. März 2013